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Muss ich einen Gutschein akzeptieren, wenn die Reise wegen Corona abgesagt wird?

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Die Tourismusbranche fordert neue Regeln: Sie will Gutscheine statt Geld geben.
Müsst ihr das akzeptieren?

Was passiert, wenn das Unternehmen pleite geht?


Zur Rechts- und Interessenlage in der“Welt“

Die folgenden Antworten sind

aus einem Chat des MDR
entnommen. In dem Chat werden noch viele andere Varianten besprochen.

Sicherlich ist auch euer Problem dabei.

„Simone Meisel: Wenn der Flug seitens der Fluggesellschaft abgesagt wurde, dann steht Ihnen natürlich der gezahlte Flugticketpreis zu. Einen Gutschein können, müssen Sie aber nicht akzeptieren.

Simone Meisel: Seit gestern existiert eine offizielle Reisewarnung für Urlaubsreisen in Deutschland. Den Spa – Urlaub können Sie somit ohne weiteres kostenfrei stornieren. Ähnlich wird es mit dem Rügenurlaub werden. Sie sollten die offiziellen Reisewarnung genau beobachten.“

Die Nachteile eines Gutscheins:

– Der Gutschein soll nur ein Jahr gültig sein. Und verfällt dann und das Geld ist weg?

– Der Gutschein gilt nur bei dem ausgebenden Unternehmen. Da muss ich dann wieder zwangsweise buchen, um den Gutschein einzulösen.

– Wenn das Unternehmen in der Zwischenzeit pleite geht, geht der Gutschein vermutlich in die Gesammtforderunen an das Unternehmen ein. Wenn ihr Glück habt, bekommt ihr einen winzigen Anteil aus der Konkursmasse nach vielen Monaten, die die Abwicklung des Unternehmens dauert. Außerdem, unendlicher Papierkram.


Fazit: Nein Danke. Bargeld lacht.


Xxrecht

Xxverbrauch