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Fluggastrechte: So kommt ihr an euer Geld

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Wann gibt es Entschädigungen für Fluggäste?

Wessen Flug schon einmal verspätet war, der weiß, wie ärgerlich das ist. Entweder verpasst man seinen Anschlussflug, schafft es nicht mehr rechtzeitig zum Flughafenbahnhof für Rail & Fly.

Wer abgeholt wird, der möchte seine Freunde oder Angehörigen auch nicht gern warten lassen. Richtig ärgerlich wird es, wenn man bei der Verspätung nicht mehr von Minuten, sondern Stunden spricht.
Wer dann auch noch in einem Flughafen strandet, weil es sich um eine Umsteigeverbindung handelt, der kann schnell einen regelrechten Hass auf die Fluggesellschaft entwickeln.

Zum Glück gibt es in der Europäischen Union einheitliche Fluggastrechte und vorgeschriebene Entschädigungen für Fluggäste. Leider haben diese Entschädigungen für die Fluggesellschaften meistens nicht grade oberste Priorität.

Wer nicht die Zeit, Energie oder Nerven hat, um sich gegen eine
störrische Fluggesellschaft durchzusetzen, für den gibt es Dienstleister. Anbieter haben sich zum Ziel gesetzt, die Rechte von Fluggästen auch tatsächlich durch zu setzten und Testberichte zu Fairplane
sind positiver als die mancher Fluggesellschaft.

Wann gibt es Entschädigungen für Fluggäste?

Grundsätzlich greifen die EU-einheitlichen Regeln zu Entschädigungen bei allen Fluggesellschaften, die ihren Firmensitz in der EU haben und wenn der Flug auch in der EU startet oder landet. Bei Airlines, deren Firmensitz außerhalb der EU liegt, gelten die Fluggastrechte nur dann, wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU startet.

Sind diese Kriterien erfüllt, gibt es ein Anrecht auf eine Entschädigung, wenn

• Der Flug annulliert wurde

• Der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist

• Der Anschlussflug verpasst wurde und damit sich die Ankunft am Endgültigen Ziel um mehr als drei Stunden verspätet

• Oder man wegen eines überbuchten Flug gar nicht befördert wurde

Eine Entschädigung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn

• Der Flug durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks beeinträchtig wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lagen

• Der Flug mehr als 14 Tage vor Abflug gestrichen oder geändert wurde

• Oder wenn die Entschädigung nach einem Jahr verjährt ist.

Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden, der Flug annulliert wurde oder die Beförderung beispielsweise durch Überbuchung nicht möglich war, haben Fluggäste das Recht, sich den vollen Flugpreis erstatten zu lassen oder einer schnellstmöglichen Alternativbeförderung, auch mit einer Dritten Airline.

Wie hoch ist die Entschädigungssumme?

Anders als Beispielsweise bei der Deutschen Bahn ist die Entschädigung bei Flugreisen nicht abhängig vom Ticketpreis oder der Dauer der Verspätung, sondern von der Strecke, die beim Flug zurückgelegt werden sollte.

Die Entschädigung beträgt bei einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern 250 Euro, bei einer Strecke von mehr als 1500 Kilometern 400 Euro und ab einer Strecke von mehr als 3500 600 Kilometer.

Darüber hinaus haben Fluggäste ein Recht auf Betreuungsleistungen, von Mahlzeiten über Telefongespräche bis hin zu einer Hotelunterbringung, wenn eine Übernachtung nötig sein sollte.

Wie kommen Fluggäste nun zu ihrem Recht?

In vielen Fällen bieten Fluggesellschaften auf ihrer Internetpräsenz ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Alternativ können sich Fluggäste noch am Flughafen an den Schalter der Fluggesellschaft richten. Wenn der Flug über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro gebucht wurde, ist der Reiseveranstalter oder das Reisebüro der richtige Ansprechpartner.

Leider sind Fluggäste und –gesellschaften oft unterschiedlicher Meinung, ob Entschädigungen gezahlt werden müssen, wenn der Flug durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt wurde.

In diesem Fall können sich Fluggäste bei Verbraucherzahlen oder unabhängigen Organisationen wie Flightright oder Fairplane informieren. Diese helfen ggf. auch, wenn die Rechte über den Rechtsweg durchgesetzt werden müssen.

Ein Dienstleister wie Fairplane hilft auch, wenn es nur um die Abwicklung geht und nimmt lediglich eine Erfolgsprovision von 30% – ein reizendes Angebot, da Passagiere nur im Erfolgsfall auf einen kleinen Teil der Entschädigung verzichten müssen und ansonsten nicht zahlen.

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