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Thomas Cook: Was hilft der Sicherungsschein, was tun?

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Der Reisesicherungsschein ist im Reiserecht ein Sicherungsschein, der bei zu Gunsten des Reiseveranstalters getätigten Vorauszahlungen oder Anzahlungen für Pauschalreisen eine Absicherung des Reisenden durch Kreditinstitute oder Versicherungen nachweist..


Wo findet ihr den Sicherungsschein


Auf der Reisebestätigung sollte der Sicherschein vermerkt sein und das zuständige Versicherungsunternehmen. Die Versicherung ist dann euer zuständiger Ansprechpartner.


Unterversicherug


Pauschalurlauber sollten daher ihr Geld zurückbekommen. Außer, der Reiseveranstalter ist unterversichert. Dann gibt es nur einen Teil des Geldes.


An den Reiseleiter wenden


Der Resisende muss seine Reise abbrechen, auch wenn der Urlaub eigentlich noch länger dauern sollte
„Die Reise ist jetzt eigentlich vorbei“, erklärte Reiserechtler Paul Degott aus Hannover dem dpa-Themendienst. Denn da der Hotelier vaoraussichtlich nicht mehr bezahlt wird, wird er die gäste nicht mehr übernachten lassen und verpflegen wollen
Daher immer zuerst an den Reiseleiter wenden.

Wenn ihr sofort abreist, bekommt ihr von der Versicherung einen Teil als Schadensersatz wieder (50%)


Achtung, Ausnahme!


Quelle: Ergo

Nicht nur die klassischen Paulschalreiseanbieter müssen einen Sicherungsschein ausstellen.

Auch Veranstalter von Kreuzfahrten, Betreiber von Ferienparks und gewerbliche Anbieter von Ferienwohnungen sind hier in der gesetzlichen Pflicht.

Allerdings bestimmen Ausnahmen die Regel:

Handelt es sich um eine Kurzreise, die weniger als einen Tag dauert, keine Übernachtung mit einschließt und billiger als 75 Euro ist, kann der Veranstalter auf die Versicherung verzichten.

Gelegenheitsveranstalter sind ebenfalls nicht versicherungspflichtig – etwa ein Sportverein, der einmal im Jahr eine Mitgliederreise organisiert.

Eine Ausnahme macht auch der Staat: Organisiert die öffentliche Hand Ausflüge, Klassenfahrten einer Schule oder eine Bildungsreise für Mitarbeiter, muss auch sie die Teilnehmergebühren nicht gegen Insolvenz versichern.
(h)

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