Pauschalreisende
Der Pauschalreisende hat einen Vertrag mit dem Veranstalter und der ist für die Mängelbeseitigung zuständig. Er muss bei den Veranstaltern mindestens zwei getrennte Leistungen buchen Flug, Hotel, Transfer, Ausflüge, etc.)
Es ist der Veranstalter, der die zugesagte Leistung erbringen muss. Alles was nicht so ist, wie er zugesagt hat, ist ein Reisemangel.
Der Veranstalter, vertreten durch den Reiseleiter oder Mitarbeiter vor Ort, ist nur dann verpflichtet tätig zu werden, wenn die Ersatzleistung zu einem vertretbaren Aufwand erbracht werden kann.
Andernfalls kann er die Mängelbeseitigung verweigern und auf die Zahlung von Schadensersatz ausweichen.
Exbir empfiehlt zur Vermeidung von größer werdenden Ärger sich immer zuerst an das betreffende Hotel, Fluglinie etc. zu wenden. Oft ist dies erfolgreich, denn wer will schon Ärger.
Ein Reisemangel kann übrigens bis zu zwei Jahren nachträglich angemeldet werden. Doch hierzu braucht es Beweise! Auch hierfür idt die Kontaktperson des Veranstalters eine große Hilfe.
Individualreisende
reiserecht
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