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Saudi Arabien hohe Strafen bei Benimmregeln. Neue Visa Bestimmungen



Der Tourismus soll angekurbelt werden. Und dafür gibt es jetzt Benimmregeln. Die Strafen reichen von 12 bis 1.500 Euro. Schließlich sollen die Pflaster nicht aussehen wie in der Düsseldorfer Altstadt.



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Saudi-Arabien hat ein neues Visa-System eingerichtet, das Reisenden aus den EU-Staaten, den Vereinigten Staaten und 47 weitere Ländern ermöglicht, Touristen-Visum bei der einreise zu erhalten. Besucher dürfen nach offiziellen Angaben 90 Tage am Stück im Land bleiben.

Dadurch soll die Zahl der Touristen auf 100 Millionen verdoppelt werden.

Hier zur Visastelle der SauiArabischen Botschaft

Gleichzeitig wurden Gesetze verabschiedet, wie sich die Saudis und Touristen zu benehmen haben:

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„ÖFFENTLICHE VERSTÖSSE UND SANKTIONEN IN SAUDI-ARABIEN
 VERLETZUNG

– Unanständiges Verhalten, das jede sexuelle Handlung einschließt. Jeder Teilnehmer wird bestraft.

– Musikwiedergabe in hoher Lautstärke in einem Wohngebiet ohne vorherige Genehmigung, und eine Beschwerde wird von einem oder mehreren Bewohnern eingereicht.

– Musizieren während der Gebetszeiten.

– Nichtentnahme von Haustierkot durch den Besitzer.

– Abfall in nicht ausgewiesenen Bereichen und Spucken.

– Besetzung der Sitze und Einrichtungen für ältere Menschen und Behinderte.

– Hindernisse für den Zugang zu öffentlichen Plätzen umgehen.

– An öffentlichen Orten unsachgemäße Kleidung tragen. Die Kleiderordnung für Besucher in Saudi-Arabien muss den für diesen Zweck festgelegten Standards entsprechen.

– Gekleidet nur in Unterwäsche oder Nachtwäsche.

– An öffentlichen Orten Kleidung tragen, die profane Sprache oder obszöne Bilder oder Symbole trägt.

– An öffentlichen Orten Kleidung tragen, die Sprache, Bilder oder Symbole trägt, die Diskriminierung oder Rassismus fördern oder den Konsum von Pornos oder Drogen fördern.

– Schreiben oder Zeichnen oder ähnliche Handlungen ohne Genehmigung in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Wänden.

– Plazierung von Slogans oder Bildern in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Rassismus, Pornografie oder Drogenkonsum fördern.

– Anbringen von Handelsmarken und Verteilen von Flyern an öffentlichen Orten ohne Erlaubnis.

– Entzünden von Bränden in nicht ausgewiesenen Bereichen in Parks und auf öffentlichen Plätzen.

– Jede physische oder verbale Handlung, die eine Person an einem öffentlichen Ort schädigen, ängstigen oder gefährden kann.

– Überspringen von Warteschlangen an öffentlichen Orten, sofern dies nicht gestattet ist.

– Setzen Sie Personen an öffentlichen Orten schädlichem Licht aus, z. B. Laserstrahlen, die diese Personen schädigen, erschrecken oder gefährden können.

– Ohne Erlaubnis Bilder oder Videos von Personen, Verkehrsunfällen, Straftaten oder anderen Vorfällen aufnehmen. Die aufgenommenen Bilder werden gelöscht.

Quelle arabnews.com; übersetzt mit google

Hintergrund-Informationen zu den Verhaltensregeln

Sicheerheitshinweise des deutschenAuswärtigen Amtes

Kommentar:
Ich muss zugeben, auch Düsseldorf würde es gut tun, einige dieser Regeln anzuwenden. Zum Beispiel mit den Strafen für die ausspuckten Kaugummis in der Altstadt könnte ein wesentlicher Betrag für den Haushalt der Stadt erbracht werden. (h)

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