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Spannendes Urteil: Auch hochpreisige Getränke gehören zu den Betreuungsleistungen nach Flugannullierung

Branchen News  Nach einem Ausfall eines Fluges müssen nach EU261/04 Betreuungsleistungen wie Verpflegung bezahlt werden. Bisher musste die Schadensminderungspflicht eingehalten werden. Dies sah das AG Düsseldorf nun etwas anders.

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Eine deutsche Airline wollte nach der Annullierung eines innereuropäischen Fluges weder die Ausgleichszahlung, noch die aufgelaufenen Kosten für Verpflegung nicht zahlen. Die Kläger haben vor dem Amtsgericht Düsseldorf für die Zahlung der 250€ p.P. Ausgleichszahlung sowie die Erstattung eines Restaurantbesuches geklagt. 

Bei dem Restaurantbesuch & der notwendig gewordenen Hotelübernachtung sind Kosten in Höhe von 243,09€ für 2 Personen aufgelaufen, darunter verschiedenen Speisen für 157,33€, Bier & Wein für umgerechnet 40,79€ und dazu als Abschluss Dessertwein & Champagnercocktails in Höhe von umgerechnet 44,97€. 

Bisher musste die Schadensminderungspflicht eingehalten werden: Dies umschliesst, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Je nach Land und dem Preisgefüge vor Ort sind akzeptable Kosten zwischen 20 und 30 Euro p.P./pro Mahlzeit inklusive Getränke. 

Die Begründung des Amtsgericht Düsseldorf ist ganz aufschlussreich, dass auch höherpreisige Restaurants durchaus genutzt werden können und auch hier die Airline entstandene Unkosten erstatten muss. Die Zeiten von einem Menü in einer Fast Food-Kette sind also vorbei 😉 

„Ferner sind auch die Kosten für die Champagnercocktails und den Dessertwein (44,97 €) erstattungsfähig. Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.“

Quelle: Amtsgericht Düsseldorf

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