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DB: 50% Erstattung bei einer Stunde Zug-Verspaetung

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Nur ein Viertel des Fahrpreises bei einer Zugverspätung von einer Stunde zahlt die Bundes Bahn heute aus.
50% bekommt der Fahrgast nach 2 Stunden Verspätung.

Dies sieht das Europäische Parlament anders und entschied am vergangenen Donnerstag:
– Bei bereits einer Verspätung des Zuges sollen 50% des Fahrpreises ersetzt werden
– Bei einer Verspätung von anderthalb und zwei Stunden sollen drei Viertel des Fahrpreises ersetzt werden.
– Ab zwei Stunden ist 100% des Fahrpreises fällig.

Diese Regelung soll auch beim Vorliegen „außerordentlicher Umstände“ gelten. Die DB muss also auf jeden Fall zahlen.
Die Regelung soll in 2020 in Kraft treten.

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