Magazin Reiseberichte

DB: auch in der 1. Klasse musst du stehen

Wissen So verlangt es die Vorschrift der Bahn, wenn die Züge Verspätung haben und du Schadensersatz geltend machen willst. (h)

Vielleicht erinnert ihr euch, dass die Strecke Köln Frankfurt wegen eines ausgebrannten Wagens und Beschädigung der Gleise zu erheblichen Verspätungen und Umleitungen geführt hat.

Mein Zug Düsseldorf-Nürnberg wurde mit 15 Minuten Verspätung angezeigt und dann fiel er ganz aus. Ich war zwar gestresst, aber nicht wirklich sauer, da ausgefallene Züge verständlicherweise vorkommen können.

Im Reisecenter wurde ich freundlich bedient. Ich bekam eine Umleitung über Kassel, auch mit einer Platzreservierung. In Kassel hatten die Züge wertere Verspätung, mein Anschlusszug nach Nürnberg kam nicht. Ich wieder zum Reisecenter. Für den nächsten Zug gab es keine Platzreservierung, er war überfüllt.

Ich entschloss mich einen Zug zwei Stunden später zu nehmen, inkl. Sitzplatzreservierung. Schließlich wollte ich nicht stehen oder auf dem Boden sitzen.

Wegen der großen Verspätung wurde mir ein Formular ausgehändigt, nach dem ich 50% des Fahrpreises erstattet bekommen sollte. Dies habe ich nach Beendigung der Reise dann auch eingereicht.


Das Formular wurde im Reisecenter von einer freundlichen Angestellten geprüft.

„Warum sind Sie in Kassel nicht mit dem nächsten Zuge gefahren?“, fragte Sie mich.

„Weil ich da keinen Sitzplatz bekommen habe.“, war meine ehrliche Antwort.

„Sie sind aber verpflichtet den nächsten Zug zu nehmen, um die Verspätung nicht zu verlängern.“

„Gilt das auch für die 1, Klasse?“, fragte ich. „Das ist doch ziemlich teuer für Stehen auf dem Gang.“

„Das gilt auch für die 1. Klasse, sie müssen stehen.“

Meine 50% bekam ich trotzdem, auch der nicht genommene und überfüllte Zug hatte ausreichend Verspätung.


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