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Urteil: Europäischer Gerichtshof bestätigt Ausgleichzahlungen bei Verspätungen

 Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein wichtiges Urteil zur Stärkung der Fluggastrechte gesprochen: Passagieren stehen ja nach Entfernung auch weiterhin bei großen Verspätungen Ausgleichzahlungen zwischen 250€ und 600€ zu. Entscheidend ist dabei ncht die Verspätung am Abflugsort sondern die Ankunftszeit. Viele – insbesondere Hochpreisfluglinien – haben im großen Maße die Ausgleichzahlungen verweigert und Kunden mit oftmals absurden Begründungen bis zur Leugnung des Sachverhalts abgespeist und hatten Argumentiert das Urteil der vierten Kammer des EUGH von 2009 sei Völkerrechtswidrig. Das neue höchstrichterliche Urteil zeigt aber auf die die Fluggastrechte der EG 261/2004 mit dem Montrealer Übereinkommen im Einklang stehen und daher das Urteil der vierten Kammer aus dem Jahr 2009  korrekt sei.

Der Berliner Rechtsanwalt mit Fachgebiet Fluggastrechte Jan César Woicke erklärt dazu: „Hintergrund ist, dass der Wortlaut der maßgeblichen EU-Verordnung 261/2004 Ausgleichszahlungen nur bei Nichtbeförderung und annullierten Flügen vorsieht, nicht aber bei Verspätungen. Dies verstoße, so der EuGH, allerdings gegen das Gleichheitsgebot, da Fluggäste wesentlich verspäteter Flüge mindestens den gleichen Zeitverlust erleiden wie Passagiere auf Flügen, die gänzlich gestrichen werden. Fluggäste wesentlich verspäteter Flüge haben demnach dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn sie an ihrem Endziel einen Zeitverlust von mindestens drei Stunden erleiden und dieser Folge eines verspäteten Abfluges ist. Ob sich der Abflug seinerseits wesentlich, also zwischen zwei und vier Stunden (oder mehr) verspäten muss, hat der EuGH noch nicht geklärt. Die Beantwortung einer entsprechenden Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) steht noch aus. „

Damit kommen nach Ansicht des bekannten Fachanwalts viel Arbeit auf die Fluglinien zu: Denn natürlich gilt das Urteil – sofern nicht verjährt – auch für alle großen Verspätungen die vor dem ersten Urteilsspruch im jahr 2009 angefallen sind.

Einige Gerichte hatten Verfahren in Verspätungsfragen ausgesetzt oder aber den EUGH angerufen – statt nach dem Urteil von 2009 passagierfreundlcih zu urteilen. Rechtsanwalt Jan-Cèsar Wocike dazu: „Zu demselben Ergebnis war bereits Ende 2009 die Vierte Kammer des EuGH gekommen, was von den Fluggesellschaften aber nie akzeptiert worden war. Folge war, dass vereinzelt Gerichte die EuGH-Rechtsprechung ablehnten, Rechtsstreite aussetzten oder erneut den EuGH anriefen. Es ist zu hoffen, dass dieser Spuk nach der heutigen Entscheidung der Großen Kammer des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10 ein Ende hat. Auf Gerichte, die viele Rechtsstreite mit Verspätungs-Problematik ausgesetzt haben, wird ab heute viel Arbeit zukommen. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass die Pflicht zur Ausgleichszahlung bei wesentlichen Verspätungen mit dem völkerrechtlich übergeordneten Montrealer Übereinkommen im Einklang steht und dass es keine zeitliche Begrenzung des Urteils gibt.“

Für die Passagiere bedeutet das, dass es nun gesichert ist, dass es bei großen Verspätungen die im Verantwortungsbereich der Fluglinie liegen – z.B. Erkankung von Crewmitgliedern, Technische Defekte etc die Ausgleichzahlung fällig werden. Auf die Preise der Flugtickets dürfte die Entscheidung und die damit verbundene finanzielle Sicherheit der Passagiere im Schadensfalle keine oder nur minimale Auswirkungen haben: Europas beliebteste Fluglinie Ryanair hat das Gesamtrisiko aus der Verordnung schon lange berechnet und Transparent in die Ticketpreise eingerechnet: Die Sicherheit mit Hotelübernachtung, Verpflegungsleistungen, Kommunikationsleistungen, Umbuchungen sowie der Kompensation bei Ryanair aufgrund der Streckenläng bis zu maxialen Höh von 400€ schlägt mit gerade einmal 2€ zu buche. Eine Summe die man auf heutigem Preisniveau nur noch bei Low-Cost-Airlines merkt: Ob 7,99€ oder 9,99€ macht sicher einen Unterschied, aber Hochpreisfluglinien wie Lufthansa, Air Berlin oder SAS wo für Europaflüge oftmals absurde dreistellige Preise verlangt werden ist der Anteil verschwindend gering. Somit ist es nicht zu erwarten das es durch das Urteil zu Preissteigerungen komt – das Einsparpotential in der Rechtsabteilung den Kampf gegen Passagierrechte zu den Akten zu legen zu müssen dürfte die 2€ pro Fluggast vermutlich kompensieren.

Zu erwarten das die Deutschen Fluglinien die Kompensation freiwillig zahlen wäre nach Brancheninsidern blauäugig: Insbesondere die Deutschen Fluglinien Lufthansa und Air Berlin lehnen Ausgleichzahlung – egal ob begründet oder nicht erstmal mit fadenscheinigen Begründungen ab.  Urteile gibt es dennoch selten:  Denn sobald Klage erhoben wurde und die Fluglinie sieht das der Fluggast es durchzieht, wird in der Regel die Forderung „Annerkannt“ und inklusive der Anwaltskosten von Lufthansa udn Co beglichen.

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