Reise-Magazin

Airfasttickets storniert bereits ausgestellte Tickets kurz vor Abflug

Das Onlinereisebüro Airfasttickets aus Griechenland mit Deutscher Tochter mit Handelsregister Eintrag in Berlin-Charlottenburg hat in mehreren uns bekannten Fällen bereits bezahlte und ausgestellte Flugtickets einseitig wenige Tage vor dem Abflug storniert, ohne die Kunden zu informieren. In allen Fällen stehen die Tickets im System des Anbieters als „bestätigt“, inklusive gültiger Ticketnummer. Der Kunde hat von der unrechtmäßigen einseitigen Stornierung erst am Abflugtag erfahren, als die Buchung beim Web-Check-In nicht gefunden wurde.

Der Passagier hatte bei Airfasttickets Flüge unter Nutzung der Grouponaktionen von Groupon.ch und Groupon.de gebucht. Dabei mussten die Flüge über spezielle Promo-Seiten (Beispiel), auf denen nur vom Anbieter speziell ausgewählte Flüge verfügbar sind, gebucht werden. Der Kunde kann also nur die Flüge buchen, die über die Aktionsseiten angezeigt werden.

Im zweiten Schritt wird der Groupon-Code auf Gültigkeit zur Einlösung auf den Wunschflug geprüft. Danach erstellt das System eine Reservierung. Im dritten Schritt erfolgt die Zahlung der Steuern und Gebühren, in der Regel mit der Kreditkarte. Danach hat das Onlinereisebüro erneut die Möglichkeit zur Prüfung auf Korrektheit, bevor das Ticket ausgestellt wird.  

Sobald ein Ticket ausgestellt ist, besteht ein Beförderungsvertrag. Neben den Tarif- und Ticketbedingungen der Fluglinie gelten die IATA-Regelungen und auch die Verordnung EG 261/2004.

Im Zusammenhang mit der Grouponaktion hat das Onlinereisebüro in mehreren uns bekannten Fällen Tickets weniger als 14 Tage vor dem Abflug storniert. In einem Fall hat ein Kunde mit Wohnsitz in Deutschland eine E-Mail in griechischer Sprache erhalten, in der auf Probleme, aber auf keine konkrete Buchung hingewiesen wurde.

In einem vorliegenden Fall handelte es sich um eine Buchung aus dem Juni, die ohne Angabe von Gründen am 12. September durch das Reisebüro einseitig storniert wurde. Der Kunde war zu diesem Zeitpunkt bereits abgereist und steht nun de facto ohne Rückflug im Ausland.

Aus diesem Grund rät das Exbir-Team allen Usern, die noch offene Buchungen bei diesem Portal haben, sofern es die jeweiligen Airlines zulassen, sich mit Ihren Ticketnummern auf der Webseite der betreffenden Fluglinie einzuloggen und den Status ihrer Buchung zu prüfen.

Airfasttickets ist in Deutschland und der Schweiz über einige Grouponaktionen bekannt geworden, bei denen Passagieren eine Ersparnis von bis zu 81€ oder 19€ statt 100€ versprochen wurde. Nur Steuern und Gebühren seien zu zahlen. Von einer entsprechenden Ersparnis kann aber keine Rede sein: Bei zahlreichen Prüfungen konnte die Redaktion keinen einzigen Flug finden, bei dem 81€ oder 81% hätten gespart werden können. Vielmehr ist das System so eingestellt, dass maximal Flüge bis zu einem Basispreis von etwa 60€ – je nach Gutscheinaktion variiert der Wert – gebucht werden können. Die Steuern und Gebühren von Airfasttickets sind dabei oft bedeutend höher als bei der Fluglinie selbst – was daran liegt, dass zum Beispiel bei Air Berlin die Steuern und Gebühren im Amadeus-Tarif noch einmal bedeutend höher sind als im Einstiegstarif auf der Homepage. Ähnliche Phänomene gibt es zuweilen auch bei anderen Fluglinien, wo die Steuern für die „Werbeeckpreise“ auf der Homepage reduziert wurden. Eine kurze Google-Suche ist recht spannend und läßt tief blicken.

Rein juristisch ist das Ganze spannend, da vermutlich die EG 261/2004 prinzipiell gilt, da das Ticket gegen den Wunsch des Kunden storniert wurde. Die Verordnung kennt aber prinzipiell keine Reisebüros. Die Airline indes wird vermutlich nicht freiwillig für das Verschulden des Reisebüros aufkommen wollen.