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Wichtige Informationen für Travelbird-Reisende: Insolvenz angemeldet

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Travelbird hat heute am Donnerstag, 31.10.2018 bedauerlicherweise die Insolvenz angemeldet. Der Anbieter hat günstige Eintrittskarten für Freizeitparks sowie Reise- und Hotelgutscheine vermarktet.


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Die Plattform Travelbird wurde im Jahr 2010 in Amsterdam als Reisevermittler gegründet und hat rund 310 Mitarbeiter beschäftigt. Im Angebot des Anbieters waren verschiedene Reiseangebote – darunter Städte-, Kurz- und Flugreisen weltweit. Auch verschiedene stark rabattierte Hotelgutscheine und günstige Eintrittskarten für Freizeitparks wie für die beliebten Parks Efteling in den Niederlanden, Phantasialand, Holiday Park Hassloch, Ferien- und Freizeitpark Slagharen, Kernis Wunderland in Kalkar usw. waren regelmässig im Verkauf.

Nach eigenen Angaben von Travelbird war das Portal im ersten Halbjahr 2018 erstmals profitabel und war auf der Suche nach weiteren finanzkräftigen Investoren, um den Erhalt des Portals auch für die kommenden Jahre zu sichern. Leider war das das Deal- und Schnäppchenportal Travelbird bei der Suche nach weiterem Kapital nicht erfolgreich.

Aus diesem Grund musste Travelbird am heutigen Mittwoch (31.10.2018) die Insolvenz anmelden, wie auf der Social Media-Plattform Facebook bekannt gegeben wurde.

Die wichtigsten Fragen zur Insolvenz

– Können gebuchte Reisen trotz Insolvenz angetreten werden?

Nach aktuellem Stand können viele der gebuchten Reisen angetreten werden. 

TravelBird schreibt dazu auf Facebook: „TravelBird ist Mitglied der SGR, was bedeutet, dass über TravelBird gebuchte Reisen im Rahmen der Garantieregelung der SGR versichert sind. Reisende, die eine Reise bei TravelBird gebucht haben, werden von der SGR kontaktiert und erhalten weitere Informationen.“

SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden) ist eine niederländische Versichungsgesellschaft und ist in etwa dem deutschen „Sicherungsschein“ für Pauschalreisen gleichzusetzen. Kunden sollen nun auf eine Mitteilung (Mail) durch die SGR abwarten. Einige Travelbird-Kunden wurden bereits im Laufe des Tages per Mail durch die SGR informiert. 

Der Versicherungsschef von SGR hat sich bereits geäussert

Der SGR-Chef Erik Jan Reuver hat sich heute bereits in der niederländischen Tageszeitung „De Telegraaf“ über den Insolvenz-Fall geäussert. Laut Herrn Reuver von der SGR: „Alle Zahlungen der Kunden sind sicher“ und „jeder erhält sein Geld zurück“. 

Sollte im unwahrscheinlichen Fall kein Antritt einer gebuchten Reise möglich sein, verspricht die SGR die komplette Rückzahlung des gezahlten Reisepreises. 

Sind Hotel- und Freizeitpark-Gutscheine von der „SGR“ abgedeckt?

Leider nicht. Nach Angaben von Travelbird sind diese seit der Insolvenz ungültig geworden und können nicht mehr genutzt werden.

Ihr reist bald, aber ihr habt noch kein Flugticket von Travelbird zugeschickt bekommen?

Bei bestehenden Reisebuchungen, bei denen bisher noch keine Flugticket ausgestellt wurden, ist ein Reiseantritt leider nicht mehr möglich. SGR wird euch schriftlich per Mail informieren und euch eure Optionen erklären. Da ihr über SGR finanziell abgesichert seid, wird euch die SGR den Reisepreis zurückerstatten. 

Wie reicht ihr einen Schadensfall bei der SGR ein?

Wenn ihr im unwahrscheinlichen Fall eure gebuchte Reise aufgrund der Insolvenz nicht mehr antreten können, wird euch die SGR per Mail informieren. In dem Fall müsst ihr euren „Schaden“ schriftlich bei der SGR einreichen. Nach der Prüfung erhaltet ihr dann von der SGR eine Erstattung des Betrages, den euch das Portal Travelbird damals bei Buchung in Rechnung gestellt hat. 

Ihr benötigt für einen Schadensfall die folgenden Dokumente:

– Eure Buchungsbestätigung
– Ein Zahlungsnachweis (z.B. Kreditkarten-Abrechnung)
– Alle Reisedokumente, die mit der Buchung zusammenhängen)

FAQ veröffentlicht

Vor wenigen Stunden hat Travelbird ein entsprechendes FAQ veröffentlicht. Dort werden alle weiteren Fragen von euch aufgeklärt. Bitte beachtet, dass im Laufe der nächsten Tagen die FAQ durch Travelbird auch nochmal geändert werden können.